6.1 Definition
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Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung, das ein zeitlich begrenztes Ausschlussrecht gewährt. Ein Patent berechtigt aber nicht ohne weiteres zur Benutzung der geschützen Erfindung. Ein Patent gibt seinem Inhaber nur das Recht, Anderen zu untersagen, die patentierte Erfindung zu verwenden, d.h. z. B. ein geschütztes Erzeugnis herzustellen, anzubieten oder zu benutzen oder ein geschütztes Verfahren anzuwenden. Das gilt in Deutschlandaber nur für die gewerblicheAnwendung.