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Patente waren vom Herrscher ausgestellt und richteten sich an alle Untertanen. Seit dem 13. 
Jahrhundert gab es in England solche Urkunden. Ein Patent konnte für viele Zwecke gewährt 
werden z. B. die Ernennung von Offizieren, Vergabe von Konzessionen, Monopolgewährung 
für Handel und Verkauf oder auch die Lizenz zum Landerobern: Ein Patent aus dem 
Jahr1496gestatteteJohn Cabot, „to sail, to conquer, to own heathen land, and to exclude others 
from so doing“. Im 14. Jahrhundert war die gewerbliche Tätigkeit in England gegenüber dem Kontinent noch im 
Rückstand. Die englischen Könige begannen damit, fremde Fachleute nach England zu rufen 
und ihnen Schutzbriefezu erteilen. Erste Ansätze zum Erfindungsschutz finden sich im böhmischen und sächsischen Bergrecht. Im 
Venedigdes Jahres 1469gab es ein Privileg für die Einführung des Buchdrucks. [1]Dieser 
Schilderung zufolge stammt der Wortstamm „erfinden“ vom „fündig werden“ aus dem Bergbau. |  |  
  | Im Mittelalterwaren 
Erfindungen (relatives) Gemeingut, d.h. sie gehörten allen Mitgliedern einer 
Zunft. Außenstehende durften diese Erfindungen nicht nutzen, wobei der Ausschlussgrund 
hierbei im Regelfall die fehlende Zunftzugehörigkeit war. 1406 wurde einem Michael Brod ein 
Erfinderprivileg für eine „Wasserkunst“ verliehen. Aus dem Jahr 1421 stammen die 
Aufzeichnungen über ein Patent für eine industrielle Erfindung. Damals wurde Filippo 
Brunelleschifür drei Jahre das alleinige Recht zur Herstellung eines Schiffs mit einer 
Hebevorrichtung zum Marmortransport verliehen. Im 16. Jahrhundert wurden von deutschen Fürsten Monopole in größerem Stil verliehen. 
Teilweise wurden diese Monopole als Patente bezeichnet. Diese Monopole unterscheiden sich 
in mehrfacher Hinsicht von Patenten im heutigen Sinne. Patentrechtliche Regelungen gab es in 
den deutschen Einzelstaaten erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts, insgesamt 29 Patentgesetze 
mit jeweils territorialer Wirkung. Alle diese deutschen Gesetze schützten die Erfindung dadurch, 
dass die erteilten Patente bis zu ihrem Erlöschen geheim gehalten wurden. Patentiert wurden 
sowohl neue Erfindungen als auch erprobte gewerbliche Verfahren, die aus dem Ausland 
eingeführt wurden. Einige Privilegienboten Schutz gegen Nachahmung(Monopolrechte), andere 
Schutz gegen einschränkende Zunftbestimmungen (und somit gegen Monopole und für mehr 
Wettbewerb). Den letztgenannten Privilegien wird nachgesagt, dass sie der Befreiung der 
Industrie von allzu einengenden Regelungen durch Zünfte und Behörden dienten und somit die 
industrielle Revolutionin England förderten. Patente für Monopole, die Günstlingen des Hofes 
oder Geldgebern der königlichen Kasse zugute kamen, wurden in England nach 1560sehr 
zahlreich, und die Missbräuche führten zunehmend zu einer allgemeinen Unzufriedenheit. Der erste Patentverletzungsprozess wurde 1593 wegen eines „newerfunden Mühlwerckh“ zum 
Schleifen von Halbedelsteinen in Nürnberg geführt. Der selbe Schutzrechtsinhaber erwirkte 
1601 gegen einen anderen Verletzer einen Unterlassungsanspruch und eine Strafe von 10 
Gulden. Am 1. September 1602 wurde in Nürnberg ein Patentverletzer „in Eisen gelegt“ und 
erlangte erst nach „Abschwörung“ und Zahlung der Haftkosten die Freiheit. Eine Trennung 
zwischen Zivil- und Strafprozess war damals nicht gegeben. Der Patentinhaber erhielt einen Teil 
der Strafe als Entschädigung. Sir Francis Bacon, der große Wissenschaftler, Philosoph, Staatsmann und Zeitgenosse von 
Shakespeare, wurde 1621wegen Bestechungverurteilt. Entgegen seinen eigenen öffentlichen 
Äußerungen erteilte er als Großsiegelbewahrerund Großkanzlerder englischen Krone weiterhin 
willkürliche Monopole, die für ihre Inhaber von großem Nutzen, für die Gesellschaft insgesamt 
aber unerträglich waren. Unter anderem unterlag der Handel mit Johannisbeeren, Salz, Eisen, 
Pulver, Spielkarten, Kalbshäuten, Segeltuch, Ochsenknochen, Tranöl, Gewebesäumen, 
Pottasche, Anis, Essig, Kohle, Stahl, Branntwein, Bürsten, Töpfen, Salpeter, Blei, Öl, Glas, 
Papier, Stärke, Zinn, Schwefel, getrockneten 
Heringen, die Ausfuhr von Kanonen, Bier, Horn, 
Ledersowie die Einfuhr spanischer Wolleund irischen GarnenMonopolen. 
Diese Privilegien 
waren ohne Rechtsgrundlage und wurden daher weitgehend abgelehnt. Diese Privilegienpraxiswar 
vor allem in England weitverbreitet. Schon 1601musste die englische 
Krone die drückendsten Monopoleauf unentbehrliche Waren und Nahrungsmittel 
aufheben,1623folgte das bekannte „Statute of Monopolies“, das weitgehende Einschränkung 
der Monopole bedeutete. Ein entscheidender Durchbruch für die gesellschaftliche Akzeptanz von Patenten bildete ihr 
Beitrag für das Wirtschaftswachstum im 19. Jahrhundert. Die Einführung des Grundsatzes der 
Zwangslizenz- einer (allerdings nur sehr selten genutzten) Möglichkeit des Eingriffs 
durch den 
Staat erhöhte ferner die Akzeptanz. In ganz bestimmten Notsituationen, wie z. B. im Zweiten 
Weltkrieg in Amerika, wurden Erfinder gesetzlich gezwungen, allen Bewerbern Lizenzen zur 
Benutzung ihrer Erfindung gegen ein angemessenes Entgelt zu gewähren. In Deutschland kann 
beimBundespatentgerichteine Zwangslizenz ggf. auch in einem einstweiligen 
Verfügungsverfahren, d.h. sehr kurzfristig erwirkt werden. Das letzte bekannte Verfahren war 
2003, welches mit einem außergerichtlichen Vergleich endete. Durch diesen in der Praxis nur 
wenig genutzte Möglichkeit wurde der Weg für umfangreiche Patentgesetze in vielen Ländern 
im 18. Jahrhundert geebnet. Nach der Gründung des Deutschen Reichsim Jahre 1871wurde zunächst kontrovers auch über 
einen einheitlichen Patentschutz diskutiert. Noch im Jahre 1864 forderten die deutschen 
Handelskammern die Abschaffung der Patente, weil diese „schädlich für den 
allgemeinenWohlstand“ seien. Auf Drängen des VDIund des Patentschutzvereins (Werner von 
Siemens) trat das Patentgesetz am 1. Juli1877in Kraft. Erst ab diesem Zeitpunkt wurden 
erteilte Patente auch veröffentlicht. Das erste Patent wurde am 2. Juli1877 als Patentschrift No. 
1 an Joh. Zeltner für ein „Verfahren zur Herstellung einer rothen Ultramarinfarbe“ vergeben. Die weitere Entwicklung zum modernen Patentrecht war vor allem durch die Idee geprägt, dass 
der Verleihung eines Monopols eine entsprechende erfinderische Leistung voran gehen muss. 
Die wichtigsten Kriterien des Patentrechtes beruhen in der Theorie auf dem Prinzip von 
Leistungund Gegenleistung. Der Ausschluss der Patentierung von Entdeckungen, Ideen und bereits bekannten Erfindungen 
soll vor allem dazu dienen, den Nutzen des Patentrechtes für den Schutzrechtsinhaber 
abzusichern, der in die Entwicklung oft hohe Kosten investierte. Die willkürliche Vergabe von 
Privilegien wurde abgelöst durch einen detailliert gestalteten Interessenausgleich. Jedoch wird dieses Prinzip von Leistung und Gegenleistung bzw. der insgesamt positive 
Ausgleich in den neueren Erweiterungen des Patentrechts, zum Beispiel im Bereich der Gene, 
bestritten. So gelang es der amerikanischen FirmaMyriadüber eine Hand 
voll vom EPAerteilter 
Patente eine Reihe in Europa bereits allgemein angewendeter Brustkrebstests zu patentieren. 
Dadurch, dass Myriad in Folge die Durchführung dieser an sich günstigen und bereits 
erfolgreich klinisch angewendeten Tests in Europa dadurch verbieten lassen konnte und seither 
die Durchführung dieser Test nur in den firmeneigenen Labors in den USAgeschieht, müssen 
die Blutprobenin die Vereinigten Staaten geschickt werden, sofern man kein Verfahren auf 
Zwangslizenzierung einleitet. Myriad hat zudem einen sehr hohen Preisfür diese Tests angesetzt, 
die zuvor bereits viele Labore preisgünstiger durchgeführt haben. Des Weiteren gelang es 
Myriad durch diese Patenterteilungen, dass alle zukünftigen Entdeckungen zum entsprechenden 
Gen auf 20 Jahre unter ihrem Monopol stehen. Eine ähnlich umstrittene Situation, in der der 
Sinnund der Ausgleichangezweifelt wird, gibt es heute bei "computerimplementierten 
Erfindungen", in der allgemeinen Öffentlichkeit: „Softwarepatenten“. |  |  
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