1.1 Definition
Wechseln zu: Navigation, Suche
graphic
Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseiteangegeben. Hilf bitte mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung.

Geistiges Eigentum (engl.intellectual property,frz.propriété littéraire et artistique, Synonymintellektuelles Eigentum) ist eine Sammelbezeichnung für Patent-, Gebrauchsmuster- , Geschmacksmuster- und Urheberrechteund ein Begriff aus dem Gewerblichen Rechtsschutz sowie dem Immaterialgüterrecht. Es bezeichnet Exklusivrechtean immateriellen Gütern (Ideen, Konzepten, Werken, Informationen…). Dabei wird meist jedem, außer dem Rechteinhaber oder Lizenznehmer, Verwendung, Nachahmung oder unerlaubte Kopie(Nutzung) der Immaterialgüter verboten. Die Theorie vom geistigen Eigentum entstand größtenteils erst in der Neuzeit, vor allem ab dem 18. Jahrhundertund dort im Zusammenhang mit dem Nachdruck von Büchern. Die Bezeichnung Immaterialgüterrecht entstand dagegen erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts.
Diese Rechte und ihre abgeleitetenRechtsderivatesind i. d. R. durch internationale Abkommen geschützt und werden lizenziert, manchmal auch auf andere Weise übertragen, was den Vorgängen Veräußerung, Vermietung entspricht. Meistens unterliegen diese Rechte Einschränkungen durch Rechte der Allgemeinheit, wie etwa das Zitierrechtfür urheberrechtlich geschützte Werke, das Recht, Forschung ohne patentrechtliche Einschränkungen betreiben zu dürfen, das Recht von Künstlern auf Parodien oder das Grundrecht der Informationsfreiheit.