1.2 Arten
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Übersicht
Folgende sehr unterschiedliche und miteinander konkurrierende Rechte werden unter dem Begriff "geistiges Eigentum" zusammengefasst:

Mit dem Begriff "Schutzrechte" werden üblicherweise die oben genannten Rechte mit Ausnahme der Geschäftsgeheimnisseund dem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzzusammengefaßt. Die "gewerblichen Schutzrechte" sind die Schutzrechte außer Urheberrecht, Recht am eigenen Bildund Namensrecht, weil diese Rechte im Ursprung privater bzw. persönlicher Natur sind.
Das geistige Eigentum wird teils mit dem Lauterkeitsrechtund dem Kartellrechtzusammengefasst. Das so entstandene Gebiet wird als Grüner Bereich (nach der Fachzeitschrift GRUR, die einen grünen Einband hat) oder Wettbewerbsrecht i. w. S. bezeichnet.